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Bezirksschornsteinfeger

Voraussetzungen

Um zur Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise zum Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen

  • Ihre Eignung,
  • Ihre Befähigung und
  • Ihre fachliche Leistung nachweisen.

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Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 09.03.2026

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