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Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)

Studien-/Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Aufgabengebiet und Tätigkeit:
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes.
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem
Land nicht funktionieren.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig - aber nicht nur.
Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz.
Auch in der privaten Wirtschaft sind Rechtspfleger sehr gesucht, unter anderem bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes - auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren
Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein
Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. an deren Außenstelle in Ulm
und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr: Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen
2. Jahr: Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis(wohnortnahe Einsetzung möglich: Ulm, Ehingen, Geislingen, Göppingen)
3. Jahr: Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen mit anschließenderPrüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss.
Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Unverheiratete
Studierende erhalten derzeit ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.500,- EUR und Beihilfe im Krankheitsfall. Das Einstiegsgehalt
nach dem Studium liegt für unverheiratete Beamte derzeit bei ca. 3.000,- EUR netto.
Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigenStaatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger)
  • die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.

Geforderte Anlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Bewerbungsbogen mit aktuellem Lichtbild
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der letzten zwei Schulhalbjahre bzw. Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, derFachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung

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Veröffentlicht am 12.08.2025

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