Duales Studium Rechtspfleger/ -in (m/w/d)
I. Allgemeine Informationen
Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Der Rechtspfleger ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen.
Studienverlauf:
Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres
Dauer: 3 Jahre
Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen sowie an den Außenkursen der Hochschule für Rechtspflege in Ulm und praktische Ausbildung von 12 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Während des Studiums:
- Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/-in"
- monatliche Bezüge i.H.v. derzeit 1.398,78 EUR
- Abschluss der Ausbildung mit Prüfung und Verleihung des Grades eines Diplom-Rechtspflegers Fachhochschule)
Berufseinstieg/-aufstieg:
- Einstellung in den Landesdienst als Justizoberinspektor (Bes.Gr. A 10)
- Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Oberamtsrat mit Zulage (Bes.Gr. A 13 + Z)
- Möglichkeit einer Zusatzausbildung zum Amtsanwalt (Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten)
- in Einzelfällen Aufstieg in den höheren Dienst
II. Aufgabengebiet:
Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Schwerpunkten des interessanten und verantwortungsvollen Arbeitsbereichs gehören:
-Zwangsversteigerung von Grundstücken und andere Zwangsvollstreckungen
-Handels- und Vereinsregister
-Grundbuchangelegenheiten
-Insolvenzverfahren
-Familien- und Betreuungsverfahren
-Nachlassangelegenheiten
-Vollstreckung von Freiheitsstrafen
III. Bewerbung:
Wo?
Oberlandesgericht
-Verwaltungsabteilung-
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Wann?
in der Regel bis 15. Februar.
Die Bewerbungsfrist kann verlängert werden.
Ob eine Bewerbung noch möglich ist, entnehmen Sie bitte den Hinweisen unterhalb dieser Tabelle.
Das Auswahlverfahren beginnt bereits im Oktober für den Einstellungstermin im Folgejahr.
Wie?
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
-Bewerbungsschreiben
-Bewerbungsbogen mit aktuellem Lichtbild
-vollständiger tabellarischer Lebenslauf
-Zeugnisse der letzten zwei Schulhalbjahre bzw.
-Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand nachweisen
-evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung
Voraussetzungen
-Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigenden Bildungsstand
-deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der
-Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in
ein Beamtenverhältnis (z.B. gesundheitliche Eignung)
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
IV. Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst zu einem schriftlichen Textverständnistest eingeladen. Sofern dieser bestanden wird, findet zu einem späteren Zeitpunkt ein Auswahlgespräch statt. Das Auswahlgespräch besteht aus einem Einzelinterview (Dauer ca. 30 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst sowie einer sich anschließenden Berufstätigkeit als Rechtspflegerin oder als Rechtspfleger verfügt.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach Eignung und Befähigung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers.
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