Musikschullehrer/-in (m/w/d)
Musikschullehrer/-in (m/w/d) für eine Lehrtätigkeit in elementarer Musikpädagogik (EMP)
Allgemeines:
Der Markt Zusmarshausen (6.655 Ew.) und die Gemeinde Horgau (2.953 Ew.), ca. 20 km westlich von Augsburg suchen für die gemeinsame kommunale Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau, mit 669 Schülern und 15 Lehrkräften in beiden Kommunen, bis zum 01.10.2025 eine/n
Musikschullehrer/-in (m/w/d)
für eine Lehrtätigkeit in elementarer Musikpädagogik (EMP) im Umfang von ca. 30 Wochenstunden (Vollzeit). Die Stelle ist unbefristet und für Teilzeitkräfte teilbar.
Die Entlohnung der bei der Gemeinde im öffentlichen Dienst beschäftigten Lehrkraft in Vollzeit (bzw. der Lehrkräfte in Teilzeit) erfolgt in Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA).
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31.07.2025 möglichst per Email an
personal(at)horgau.de oder postalisch an die Gemeinde Horgau, Personalverwaltung, Martinsplatz 1, 86497 Horgau.
Über uns:
Die Gemeinde Horgau),und der Markt Zusmarshausen sind gemeinsame Träger der Sing- und Musikschule. Die beiden Gemeinden liegen im schönen Rothtal, im Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Zusmarshausen liegt mit eigener Anschlussstelle direkt an der Autobahn A 8 München-Stuttgart (E 52), an der Bundesstraße B 10 Augsburg-Ulm und Staatsstraße 2027. Horgau ist ca. 16 km westlich der Stadt Augsburg gelegen, verkehrsgünstig an der Staatsstraße 2510 (ehem. Bundesstraße 10), zur Anbindung über die Bundesautobahn BAB A8 sind es 5 km (Ausfahrt Adelsried). Eine gemeindliche Mehrzweckhalle steht für vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Sing- und Musikschule ist eine kommunale Bildungseinrichtung mit derzeit 669 Schülern zuzüglich Breitenförderung, und 195 JWStd und derzeit 15 Lehrkräften und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung. Die gemeind- liche Sing- und Musikschule bietet von Anfang an eine qualifizierte musikalische Bildung in professioneller Breitenarbeit. Der Sitz der der Musikschule ist in Horgau. Musikschullehrkräfte sind im öffentlichen Dienst Beschäftigte der Gemeinde Horgau, der historisch bedingt, die Musikschulverwaltung obliegt. Unsere Musikschule darf im Jahr 2026 ihr 50 jähriges Bestehen feiern.
Gesucht wird:
eine Fachkraft für Elementare Musikpädagogik (EMP) für den Bereich der Elementarstufe / Grundstufe für Eltern-Kind- Gruppen, EMP in Kindertagesstätten, Musikalischer Früherziehung (MFZ), musikalischer Grundausbildung (MGA) in Kooperation mit Grundschulklassen, Chor- und Singklassen und Bläserklassen und die zukünftigen Kooperationen mit Mittagsbetreuung und im Ganztag.
Anforderungen
Ihre Aufgaben
- theoretischer und praktischer Unterricht im Bereich Elementare Musikpädagogik in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen, Musikvereinen und Mittags- und Ganztagesbetreuung
- Aktive Teilnahme an Musikveranstaltungen (auch an Wochenend- und Feiertagen etc.)
- Fortführung und Weiterentwicklung innovativer Lehrkonzepte und Unterrichtsformen, Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Elementaren Musikpädagogik
- ausgebildete Musikpädagogen und Musikpädagoginnen (Diplommusiklehrer, staatlich geprüfte Musiklehrer, Bachelor/Master of music/of arts, Schulmusiker, Kirchenmusiker A-/B-Prüfung) und Erzieherinnen, die sich durch einen Zertifikatskurs in Elementarer Musikpraxis für vier- bis achtjährige Kinder (z.B. an einer bayerischen Musikakademie) für den Einsatz im Bereich der Elementaren Musikpraxis mit vier- bis achtjährigen Kindern qualifiziert haben
- vergleichbare musikpädagogische Qualifikation beispielsweise durch Abschlüsse in Elementarer Musik- oder Tanzpädagogik, Elementarer Musik- und Bewegungspädagogik oder Rhythmik (RHY)
- Einzel-, Gruppenunterricht und Ensemblearbeit
- Vorbereitung und Mitwirkung in Konzerten, Veranstaltungen und Kooperationsprojekten
- Erbringung von Zusammenhangstätigkeiten nach TVöD
- kreative, eigenständige Musikschularbeit
- Abschluss an einer Berufsfachschule für Musik mit pädagogischer Zusatzqualifikation, die zur Unterrichtsertei- lung in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen im absolvierten Hauptfach befähigt (Pädagogi- sches drittes Aufbaujahr)
- „Staatlich anerkannte/r Musiklehrer/in für elementaren Musikpädagogik bzw. musikalischen Früherziehung und Grundausbildung und staatlich geprüfte Singschullehrer (nur für Singklassen)
- Anerkannte ausländische Studienabschlüsse mit entsprechender Qualifikation
- Grund-, Mittel- und Hauptschullehrer mit dem Wahlpflichtfach Musik im Rahmen der Didaktik einer Fächer- gruppe der Hauptschule bzw. Mittelschule (Hauptschullehrer bzw. Mittelschullehrer) bzw. mit dem Wahlpflicht- fach Musik im Rahmen der Grundschuldidaktik (Grundschullehrer)
- nachgewiesene, langjährige Berufserfahrung durch pädagogische Tätigkeit im Bereich der Elementaren Musik- pädagogik bzw. musikalischen Früherziehung und Grundausbildung und Singklassen und oder Zertifizierungs- nachweis durch Kurse der Orff-Schulwerk Gesellschaft
- von fachfremden Musikschullehrkräften mit musikpädagogischer Befähigung und entsprechender Qualifikation in einem anderen Fachbereich, für den sie sich ebenfalls bei uns bewerben möchten, die Interesse bekunden, EMP als Nebenfach zu unterrichten, erwarten wir die Bereitschaft zusätzlich in einem der Grundfächer eine be- rufsbegleitende Fortbildung, (z. B. an der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen) zu besuchen.
- Musikschullehrkräfte mit gleichwertiger ausländischer Qualifikation, die durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft wurde.
- PKW Führerschein der Klasse B Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir wünschen uns
- Entsprechende Unterrichtserfahrung
- Bereitschaft zu persönlichem Engagement und Fortbildung
- Teamfähigkeit.
Leistungen:
- Vergütung: TVöD (VKA) Entgeltgruppe EG 9b Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag TVöD (VKA) EG 9b auch in unterrichtsfreier Zeit
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach Tarifvertag TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung (i.H.v.70,28 %, ab 2026 85%)
- Betriebsrente für die bei der Gemeinde angestellten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Form einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
- vermögenswirksame Leistungen
- 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall u. anschließenden Krankengeldzuschuss
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsfrist: bis 31.07.2025
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungsunterlagen richten Sie daher bitte bis zum 31.07.2025 möglichst per Email an
personal(at)horgau.de oder postalisch an die Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau.
Hinweis: Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter
personal(at)horgau.de zur Verfügung. Für telefonische Auskünfte wenden Sie sich bitte über Tel. 08294-8040-0 direkt an unseren ersten Bürgermeister Thomas Hafner oder an unser Personalamt (Frau Sproll- erreichbar ab 21.07.2025).
Kontakt
Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
Martinsplatz 1
86497 Horgau
(08294) 8040-0
E-Mail: musikschule(at)horgau.de
Mehr über Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau [hier].
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