Musikschullehrkraft (w/m/d)
Musikschullehrkraft (w/m/d) für Klavier und Chorklassenunterricht
Allgemeines:
Der Markt Zusmarshausen (6.655 Ew.) und die Gemeinde Horgau (2.953 Ew.), ca. 20 km westlich von Augsburg suchen für die gemeinsame kommunale Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau, mit 669 Schülern und 15 Lehrkräften in beiden Kommunen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Musikschullehrkraft (w/m/d) für Klavier und Chorklassenunterricht
in Teilzeit. Das Einstiegsdeputat liegt aktuell bei 5 bis 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche.
Anforderungen
Sie verfügen
- über ein Hochschulstudium im Fach Klavier, Abschluss im Bereich der Instrumentalpädagogik oder gleichwertige Qualifikation nach § 4 der bayerischen Sing- und Musikschulverordnung. (SiMuV), oder weisen einen vergleichbaren Abschluss nach.
- idealerweise über Berufserfahrung in der Unterrichtserteilung an einer dem VdM angehörenden Musikschule
- über einen Nachweis zur Masernimmunisierung und über ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis
Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung,
und beruflichen Qualifikation und der bisherigen beruflichen Erfahrung.
Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Unterricht findet in Horgau und in Zusmarshausen statt. Es ist daher von Vorteil, wenn Sie einen Führer- schein (Klasse B) besitzen und bereit sind, Ihr Fahrzeug für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkosten- entschädigung einzusetzen.
Leistungen:
Wir bieten
Einen attraktiven Arbeitsplatz für die/den in Teilzeit Beschäftigte/n im kommunalen, öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber TVöD (VKA) mit den Vorteilen und üblichen Sozi- alleistungen des öffentlichen Dienstes:
- Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung, der beruflichen Qualifikation und der bisherigen beruflichen Erfahrung.
- Tarifliche Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA).
- Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung (LOB/TVöD).
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
- 30 Tage Jahresurlaub
- ungekürzte Vergütung in den Ferien gegen Umlegung des Ferienüberhangs
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
Für nähere Auskünfte zur musikpädagogischen Tätigkeit steht Ihnen Günter Schaumberger (Leiter der Musikschule) unter
schulleitung(at)smszh.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ingrid Sproll unter 08294-8040-17 oder personal(at)horgau.de .
Bewerbungsunterlagen:
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungsunterlagen richten Sie daher bitte bis zum 12.09.2025 möglichst per Email mit Anlagen im pdf-Format an
personal(at)horgau.de oder postalisch an die Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis: Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehen- den Kosten können nicht erstattet werden.
Kontakt
Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
Martinsplatz 1
86497 Horgau
(08294) 8040-0
E-Mail: musikschule(at)horgau.de
Mehr über Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau [hier].
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Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.