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Reinigungskraft (w/m/d) in Teilzeit (50 %)

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet Islamistischen Extremismus, Rechts- und Linksextremismus, Auslandsbezogenen Extremismus sowie das Milieu der „Reichsbürger“ und Selbstverwalter. Ebenso gehören die Spionageabwehr und die Beobachtung der Organisation zu seinen Aufgaben. Sie können Ihren Beitrag zum Schutz der Demokratie leisten und Teil unseres Teams im LfV werden.

Für das Referat „Finanzen, Controlling, Innerer Dienst“ in unserer Zentralabteilung suchen wir baldmöglichst eine Ihre Aufgaben: Reinigungskraft (w/m/d) in Teilzeit (50 %) (Kennziffer 24-25)

  • Reinigung und Pflege der Sanitärbereiche und Teeküchen
  • Sicherstellung einer hygienischen Sauberkeit in den zuvor genannten Bereichen durch fachgerechte Nutzung von Reinigungsmitteln
  • Sichtreinigung der Büroräume wie Leerung der Papierkörbe und Reinigung sämtlicher Boden- und Oberflächen
  • Durchführung von Grundreinigung mit Spezialmaschinen

Unsere Anforderungen

  • Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie Servicebereitschaft
  • Hohes Maß an Zuverlässigkeit

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich geeignete Personen mit einschlägiger Berufserfahrung als Reinigungskraft, insbesondere in der Reinigung von Sanitärbereichen. Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt in der Entgeltgruppe 2 TV-L. Unser Angebot an Sie: Wir bieten Ihnen eine krisensichere Tätigkeit, einen Mobilitätszuschuss (JobTicket BW, JobBike BW) und Sie können anteilig auf Arbeitszeit Dienst- und Präventionssportangebote wahrnehmen.
Tarifbeschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, erhalten eine Betriebsrente (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung.
Was sonst noch wichtig ist: Die Auswahlgespräche sind in der Kalenderwoche 51 vorgesehen.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach § 10 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg haben sich die Bewerberinnen und Bewerber vor der Aufnahme der Tätigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zu unterziehen.
Kontakt: Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Ferrari (Leiterin Personalreferat) entweder unter Tel. 0711/9544-323 oder per E-Mail unter Personal@lfvbw.bwl.de (nur für Rückfragen - keine Bewerbungen) und für fachliche Fragen Frau Straubmüller unter Tel. 0711/9544-116 zur Verfügung.
Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir über unser Online-Bewerberportal auf unserer Homepage oder per E-Mail unter Personal@lfvbw.bwl.de bis zum 30.11.2025 entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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