Vor 2 Tagen veröffentlicht
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Wir erwarten
Aus Gründen des Jugendschutzes müssen Sie für die Arbeit in dieser Spielhalle mindestens 18 Jahre alt sein.
Auch als Quereinsteiger*In aus den folgenden Berufen sind Sie bei uns herzlich willkommen:
Vertriebsmitarbeiter, Außendienstmitarbeiter, Kellner, Paketbote, Bäckereifachverkäufer, Fahrer, Hotelfachkauffrau, Ferienjob, Student, Rentner, Hausfrau, Aushilfe, Spielhallenaufsicht etc.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.