Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) (m/w/d)
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) (m/w/d)
In Teilzeit (19,75 Stunden/Woche)
Wir suchen Sie als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zur Unterstützung für unser Prophylaxeteam.
Die Regionale Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Böblingen ist Teil der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V. und führt Maßnahmen der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Böblingen durch.
Die Arbeitszeit und -Einteilung richtet sich in erster Linie nach den Schulzeiten. Während der Schulzeit ist mit erhöhtem Arbeitsanfall zu rechnen, der jedoch in den Schulferien ausgeglichen werden kann. Sie arbeiten überwiegend an Vormittagen im Außendienst. Hierbei ist häufig die Mitnahme von mittelschwerer Ausrüstung erforderlich.
Beschäftigungsumfang:
19.75 Stunden /Woche, befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung
Arbeitgeber: Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V.
Dienststelle: Regionale Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Böblingen (im Gesundheitsamt Böblingen)
Das Arbeitsverhältnis wird nach TV-L vergütet.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Zahngesundheitserziehung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Beratung von Eltern, Erziehenden und Lehrkräften
- Mitwirkung und Gestaltung von öffentlichen Aktionen, Infoständen und Gesundheitstagen
Das sollten Sie mitbringen
- Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Sicheres Auftreten, auch vor Gruppen
- Selbständige Arbeitsweise, Organisationstalent und Teamfähigkeit
- Berufserfahrung als ZFA oder ZMP
- Eigener PKW und Reisebereitschaft im Landkreis Böblingen
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Dr. Pietruschka unter der Telefonnr.: 07031/663-2461 oder per Mail: S.Pietruschka@lrabb.de
Ihre Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail an: S.Pietruschka@lrabb.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.